All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen

für Coach­ings, Train­ings und Sem­i­nare (NEUAUSRICHTEREI)

Cor­nelia Pemöller

Imm­barg 2

24558 Hen­st­edt Ulzburg

Clau­dia Blunck

An den Reesen­bet­ten 4

24782 Rends­burg (Büdels­dorf)

E Mail: Info@neuausrichterei.de

1.     Gel­tungs­bere­ich

1.1   Die nach­ste­hen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Rechts­geschäfte der Neuaus­richterei mit ihren Klien­ten. Der Ver­trag zwis­chen der Neuaus­richterei und dem Klien­ten kommt durch Beauf­tra­gung (schriftlich oder mündlich) zus­tande. Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten vol­lum­fänglich, sobald ein solch­er Ver­trag zus­tande gekom­men ist.

1.2   Änderun­gen dieser Geschäfts­be­din­gun­gen wer­den dem Klien­ten schriftlich bekan­nt gegeben. Soll­ten auf Wun­sch des Klien­ten keine Kon­tak­t­dat­en des Klien­ten in unserem Hause gespe­ichert sein, so sind die Klien­ten ange­hal­ten, regelmäßig und im Bedarfs­fall die aktuell gülti­gen AGB auf unseren Web­sites einzuse­hen oder diese aktiv per E Mail bei uns anzu­fordern (info@corneliapemoellerconsulting.com). Sie gel­ten als genehmigt, wenn der Klient nicht in Textform Wider­spruch erhebt. Der Klient muss den Wider­spruch inner­halb von 6 Wochen nach Bekan­nt­gabe der Änderun­gen an den Ver­anstal­ter absenden.

2.     Ver­trags­ge­gen­stand

2.1       Wir bieten fol­gende Dien­stleis­tun­gen und Pro­duk­te an: Coach­ings, Train­ings und Sem­i­nare (VERMITTLEREI / NEUAUSRICHTEREI), Illus­tra­tio­nen und Visu­al­isierun­gen inkl. Werbe­ma­te­r­i­al (AUFMALEREI), strate­gis­che Beratun­gen und Unternehmens­di­en­stleis­tun­gen (CORNELIA PEMOELLER CONSULTING). Der Umfang unser­er Leis­tung und die Rah­menbe­din­gun­gen (z.B. max­i­male Teil­nehmerzahl) unter­liegen der indi­vidu­ellen Vere­in­barung mit dem Klien­ten. Eine genaue Beze­ich­nung und Auflis­tung des Leis­tungsange­bots wird von Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing unter anderem in ihrer Inter­net­präsenz und in weit­eren durch sie genutzten Medi­en bekan­nt gegeben.

2.2   Grundle­gen­der Gegen­stand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

                 Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung, Begleitung sowie die Unter­stützung von Unternehmen und deren Mitar­beit­ern. Diese Tätigkeit kann ver­mit­tels ver­schieden­er Meth­o­d­en erfol­gen (z.B.: Unternehmens­ber­atung, Inno­va­tions­ber­atung, Kreativ­itäts­ber­atung, Schu­lung, Mitar­beit­er­train­ing, Sem­i­nare, Work­shops, Train­ings, visuelle Begleitung, graphis­che Prozessze­ich­nung, strate­gis­che Entschei­dungs­be­gleitung, Team­coach­ings, Einzel­coach­ings, Unter­stützung durch Werbe­mit­tel, Icons, Logos, kreative Entwürfe, etc.)

                 Abge­se­hen von unserem Werbe­mit­telgeschäft sind alle anderen Ange­bote der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing Dien­stleis­tungsverträge. Für diese gilt, dass die Erfül­lung durch uns gewährleis­tet ist durch die Erbringung der vere­in­barten Leis­tung. Die Erfül­lung wird nicht gemessen am Her­beiführen eines mess­baren Erfolges im Unternehmen des Klien­ten.

                 Ein Ver­trag kommt dann zus­tande, wenn bei­der­seit­iges Ein­ver­ständ­nis vor­liegt. In dem Moment verpflichtet sich Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing zur vere­in­barten Leis­tungser­bringung, der Klient verpflichtet sich zur angemesse­nen, rechtzeit­i­gen und vere­in­barten Bezahlung.

3.     Zus­tandekom­men des Ver­trages

3.1   Ein Ver­trag kommt dann zus­tande, wenn bei­der­seit­iges Ein­ver­ständ­nis vor­liegt. Der Klient kann sein Ein­ver­ständ­nis erk­lären auf dem Post­weg, per Fax, per elek­tro­n­is­che Post oder durch mündliche Absprache. Für Sem­i­nare, Train­ings, Coach­ings und Beratun­gen ist es teils nötig, dass Klient an Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing schriftliche Erk­lärun­gen nachre­icht. Diese sind zum Beispiel: ein aus­drück­lich­er Haf­tungsauss­chluss für betrieb­swirtschaftliche Erfolge der Beratun­gen (Unternehmens­ber­atung, Inno­va­tions­ber­atung, etc.), verbindliche Teil­nah­meerk­lärun­gen an Schu­lun­gen / Train­ings / Sem­i­naren, gemein­same Coach­ing-Vere­in­barun­gen, u.s.w.. Dies‘ wird nötig, falls der Erstkon­takt nicht schriftlich erfol­gte oder Unter­la­gen fehlen.

3.2   Jed­er Teil­nehmer an Schu­lun­gen / Sem­i­naren / Train­ings / Coach­ings erhält nach Ein­gang sein­er Teil­nah­meerk­lärung für seine eigene Pla­nung ein verbindlich­es Bestä­ti­gungs- oder Ablehnungss­chreiben.

3.3   Sollte der Klient von der Vere­in­barung zurück­treten wollen, so ist er verpflichtet, dies früh­st­möglich und schriftlich an Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing mitzuteilen. Je nach bere­its erfol­gtem Aufwand seit­ens Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing wird dieser dann an den Klient detail­liert aufge­führt und in Rech­nung gestellt. Seit­ens Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing berech­nete Stornogebühren für Sem­i­nare / Train­ings / Schu­lun­gen kön­nen ent­fall­en, falls 3 Wochen vor der Ver­anstal­tung abge­sagt wird oder falls ein Ersatzteil­nehmer benan­nt wird, der teil­nehmen wird.

3.4   Bei ein­er Grup­penan­mel­dung, beispiel­sweise im Falle eines Team­train­ings / Abteilungs-Coach­ings, Bere­ichs-Sem­i­nars, schließt Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing mit der für die Teil­nehmer ver­ant­wortlichen bzw. mit der weisungs­berechtigten Per­son einen Teil­nah­mev­er­trag über und für die Gruppe ab. Diese ist eben­falls verbindlich. Bzgl. Absage gel­ten die Aus­führun­gen aus 3.3

3.5   Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing behält sich vor, bis 4 Wochen vor Ver­anstal­tungs­be­ginn, die Durch­führung der Ver­anstal­tung nach Auss­chöp­fung aller Möglichkeit­en abzusagen bzw. zu kündi­gen, wenn diese nicht zumut­bar ist, weil das Buchungsaufkom­men für diese Ver­anstal­tung so ger­ing ist, dass die entste­hen­den Kosten bezo­gen auf diese Ver­anstal­tung, eine Über­schre­itung der wirtschaftlichen Opfer­gren­ze bedeuten wür­den.

3.6   Das Rück­trittsrecht beste­ht für Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing jedoch nur, wenn er die zu dem Rück­tritt führen­den Umstände nach­weisen und dem Teil­nehmer ein ver­gle­ich­bares Ersatzange­bot unter­bre­it­et hat. Die gezahlte Teil­nah­mege­bühr wird unverzüglich zurück­er­stat­tet.

3.7   Zusät­zlich erstat­tet Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing in dem Fall pauschal den Buchungsaufwand des Teil­nehmers, sofern dieser von dem Ersatzange­bot keinen Gebrauch macht.

3.8   Illus­tra­tio­nen, graph­ic Record­ings, visu­al Facil­i­ta­tions, Grußkarten, indi­vidu­elle Wer­beartikel, Icons und Logos unter­liegen der Grund­satzbe­hand­lung als „Kun­st“ und haben eine entsprechende schöpferische Tiefe. Um als Einzelun­ternehmen die ver­tragsrechtlichen Beson­der­heit­en dieser Verträge Rech­nung zu zollen, gibt es sep­a­rate gültige „Aufmalerei“-AGB, auf deren Gültigkeit wir hier hin­weisen. Sie find­en diese unter www.aufmalerei.de

4.     Ver­trags­dauer und Vergü­tung

4.1   Der Ver­trag begin­nt und endet am spez­i­fisch und indi­vidu­ell vere­in­barten Zeit­punkt.

4.2   Zahlungsmodal­itäten: Die Ent­loh­nung für die Waren und Dien­stleis­tun­gen der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing richtet sich nach der aktuellen Preista­belle und indi­vidu­ellen Preisvere­in­barung zum Zeit­punkt des Ver­tragss­chlusses.

                 Der Teil­nehmer kann per

                       Über­weisung

                       Rech­nung

                 sein­er Zahlungspflicht nachkom­men.

                 Beson­dere Zahlungs­be­din­gun­gen: die vere­in­barten Zahlungs­be­din­gun­gen kön­nen Sie der Rech­nung ent­nehmen. Stan­dard­mäßig gilt, dass Rech­nun­gen der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing inner­halb von 14 Tagen zahlbar sind. In Einzelfällen kann es zahlungszielver­längernde Indi­vid­u­alvere­in­barun­gen geben, die dann aber schriftlich fix­iert und in der Laufzeit / Gültigkeit lim­i­tiert wer­den.

4.3   Im Regelfall sind Ihre Zahlun­gen also 14 Tage nach Rech­nungsstel­lung ohne jeden Abzug fäl­lig. Bei Über­schre­itung der Zahlung­ster­mine ste­ht der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing ohne weit­ere Mah­nung ein Anspruch auf Verzugszin­sen in Höhe von 2 % – über dem Ref­erenzzinssatz der Europäis­chen Zen­tral­bank gemäß dem Diskontsatz-Über­leitungs­ge­setz – zu. Das Recht der Gel­tend­machung eines darüber hin­aus­ge­hen­den Schadens bleibt unberührt.

4.4   Baraus­la­gen und beson­dere Kosten, die der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing auf aus­drück­lichen Wun­sch des Kun­den entste­hen, wer­den im Regelfall zum Selb­stkosten­preis berech­net. Dies‘ gilt nicht für mit schöpferisch­er Tiefe, kreativ­er Leis­tung oder intellek­tueller Kraft vere­delte Ange­bote der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing. Hier­für berech­net Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing angemessene Auf­preise, welche mit Klient indi­vidu­ell vere­in­bart wer­den.

4.5   Die in Ange­boten aufge­führten Preise für die Leis­tun­gen der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing ver­ste­hen sich exk­lu­sive der geset­zlich gülti­gen Mehrw­ert­s­teuer in Höhe von derzeit 19 %. Bitte bedenken Sie, dass die Steuer zusät­zlich berech­net wird.

5.     Leis­tung­sum­fang und nicht in Anspruch genomme­nen Leis­tun­gen

5.1   Der Leis­tung­sum­fang richtet sich nach dem jew­eili­gen Ver­trag zwis­chen Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing und dem Klien­ten.

5.2   Wer­den einzelne Leis­tun­gen durch Klient nicht in Anspruch genom­men, so behält sich der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing vor, den­noch die gesamte vere­in­barte Summe in Rech­nung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn Klient den Nach­weis erbrin­gen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden ent­standen ist.

             Wir sind ein Einzelun­ternehmen: Im Krankheits­falle oder bei dem Vor­liegen Höher­er Gewalt stellt Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing die vere­in­barte Leis­tung nicht in Rech­nung. Wir garantieren umge­hende schriftliche Benachrich­ti­gung an Klient, sofern wir vere­in­barte Leis­tun­gen nicht oder nicht rechtzeit­ig erbrin­gen kön­nen. Wir bemühen uns, im Bedarfs­fall, an Klient adäquate Ersat­zleis­ter aus unserem Net­zw­erk zu ver­mit­teln.

6.     All­ge­meine Bedin­gun­gen zur Zusam­me­nar­beit

6.1   Klient ver­hält sich ver­tragswidrig, wenn er ungeachtet ein­er Abmah­nung die Ver­anstal­tung oder die Arbeitsabläufe in Coach­ings / Beratun­gen / Gestal­tun­gen nach­haltig stört, oder wenn er sich in erhe­blichem Maße ent­ge­gen der Guten Sit­ten ver­hält, so dass ein rei­bungslos­er Ablauf der Dien­stleis­tung der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing nicht gewährleis­tet wer­den kann. In diesem Fall behält sich Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing vor, Klient von der Ver­anstal­tung auszuschließen oder die Zusam­me­nar­beit mit Klient einzustellen. Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing behält sich vor, z.B. die Teil­nah­mege­bühr oder erfol­gte Aus­la­gen in Rech­nung zu stellen. Der Nach­weis eines gerin­geren Aufwan­des bleibt dem Klien­ten unbenom­men.

6.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer/Berater ist gegenüber den Teil­nehmern / Klien­ten für die Dauer und im Rah­men ein­er Train­ingsver­anstal­tung teils weisungs­befugt.

6.3   Jed­er Klient unter­schreibt sep­a­rat eine Haf­tungs­freize­ich­nung bezüglich Per­so­n­en- und Sach­schä­den auf­grund der Teil­nahme am Seminar/Coaching/Training/Beratung.

6.5   Klient verpflichtet sich, nicht unter Ein­fluss von Alko­hol oder son­sti­gen Betäubungsmit­teln zu ste­hen, die die Reak­tions­fähigkeit und das Kör­per­befind­en beein­trächti­gen kön­nen. Bei Ver­stößen hierge­gen ist Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing berechtigt, Klient vorüberge­hend auszuschließen.

6.6   Vor der Erbringung der Dien­stleis­tung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter/Berater der Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing über gesund­heitliche Prob­leme, sach­liche und tech­nis­che Ein­schränkun­gen und etwaige Erkrankun­gen informiert wer­den, damit best­möglich vor Schaden geschützt wer­den kann.

6.7   Ver­anstal­tun­gen und Sem­i­nare, ger­ade solche im sog. Out­door­bere­ich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jed­er Teil­nehmer nur im Rah­men sein­er eige­nen Unfal­lver­sicherung ver­sichert.

7.     Ver­schwiegen­heit­spflicht

        Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing verpflichtet sich, während der Dauer Leis­tungser­bringung und auch nach deren Beendi­gung, über alle Betriebs- und Geschäfts­ge­heimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers/Klienten Stillschweigen zu bewahren.

8.     Haf­tung

8.1   Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing haftet in Fällen des Vor­satzes oder der groben Fahrläs­sigkeit nach den geset­zlichen Bes­tim­mungen. Die Haf­tung für Garantien erfol­gt ver­schulden­sun­ab­hängig. Für leichte Fahrläs­sigkeit haftet Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing auss­chließlich nach den Vorschriften des Pro­duk­thaf­tungs­ge­set­zes, wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit oder wegen der Ver­let­zung wesentlich­er Ver­tragspflicht­en. Der Schadenser­satzanspruch für die leicht fahrläs­sige Ver­let­zung wesentlich­er Ver­tragspflicht­en ist jedoch auf den ver­tragstyp­is­chen, vorherse­hbaren Schaden begren­zt, soweit nicht wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit gehaftet wird. Für das Ver­schulden von Erfül­lungs­ge­hil­fen und Vertretern haftet Cor­nelia Pemöller Con­sult­ing in dem­sel­ben Umfang.

8.2   Die Regelung des vorste­hen­den Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadenser­satz neben der Leis­tung, den Schadenser­satz statt der Leis­tung und den Ersatzanspruch wegen verge­blich­er Aufwen­dun­gen, gle­ich aus welchem Rechts­grund, ein­schließlich der Haf­tung wegen Män­geln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.     Son­stige Bes­tim­mungen

Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieses Ver­trages unwirk­sam oder undurch­führbar sein oder nach Ver­tragss­chluss unwirk­sam oder undurch­führbar wer­den, bleibt davon die Wirk­samkeit des Ver­trages im Übri­gen unberührt. An die Stelle der unwirk­samen oder undurch­führbaren Bes­tim­mung soll diejenige wirk­same und durch­führbare Regelung treten, deren Wirkun­gen der wirtschaftlichen Zielset­zung am näch­sten kom­men, die die Ver­tragsparteien mit der unwirk­samen bzw. undurch­führbaren Bes­tim­mung ver­fol­gt haben. Die vorste­hen­den Bes­tim­mungen gel­ten entsprechend für den Fall, dass sich der Ver­trag als lück­en­haft erweist. Erfül­lung­sort ist der dem Teil­nehmer schriftlich mit­geteilte Ver­anstal­tung­sort. Für sämtliche Stre­it­igkeit­en wird Hen­st­edt-Ulzburg / Norder­st­edt als Gerichts­stand vere­in­bart, sofern der Kunde Kauf­mann ist.